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AGB's

1. Rechte und Pflichten des Hundehalters

1.1.  

Der Hund muss abrufbar sein.

 

1.2.

Der Hund muss den Gehorsam kennen, sowie auch für wenige Stunden alleine zu Hause sein können, da Abhol- und Bringzeiten variieren können.

1.3.

Informationspflicht gegenüber Smiling Dogs.

Es müssen wahrheitsgetreue Informationen über die Wesensmerkmale und den Gesundheitszustand des Tieres gemacht werden. Andernfalls wird jede Haftung abgelehnt.

1.4.

Der Hund muss gesund sein, das heisst er darf z.B. an keiner ansteckenden Krankheit leiden und muss mindestens zweimal jährlich entwurmt werden.

 

1.5.        

Das Tier muss bei Amicus (Hundechip) registriert sein.

1.6.

Der Hund muss über eine Privathaftpflicht versichert sein.

1.6.1.

Der Hundebesitzer haftet für Schäden, die sein Hund an Gegenständen, Menschen und anderen Hunden/Tieren zufügt. Bei Verletzungen am eigenen Hund durch Selbstverschulden des Hundes, muss der Hundebesitzer für die anstehenden Kosten aufkommen. Bei Verschweigen oder Unwissenheit einer Allergie/Krankheit oder anderen Einschränkungen haftet immer der Hundebesitzer. Smiling Dogs lehnt sämtliche Haftung ab.

2. Rechte und Pflichten von Smiling Dogs

2.1.

Bevor ein Tier aufgenommen wird, ist ein Probetag zwingend.

2.2.        

Smiling Dogs betreut Ihren Hund ordnungsgemäss und artgerecht. Um Abholung und Zurückbringen des Hundes zu vereinfachen, müssen wir Zugang zur Wohnung oder Büro haben, damit wir Ihren Hund holen und bringen können, wie es unsere Tour vorgibt, da die Zeiten variieren können.

2.3.

Smiling Dogs informiert alle Hundebesitzer bei grösseren Vorfällen. Bei Unfällen oder festgestellten Krankheiten wird der Hundehalter vom Hundesitter umgehend informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Ist der Hundehalter nicht erreichbar, so sucht der Dogsitter umgehend einen Tierarzt auf. Alle daraus entstehenden Kosten fallen vollumfänglich zu Lasten des Hundehalters.  

 

2.4.

Smiling Dogs verfügt für die Hundebetreuung über eine Berufshaftpflichtversicherung. 

2.5.

Smiling Dogs verfügt über eine Bewilligung für die Gewerbsmässige Tierbetreuung ausgestellt vom Veterinäramt des Kanton Zürichs, sowie die nötige fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für Betreuungspersonal in Tierheimen/Betreuungsdienste (kurz: FBA) nach Art 102 Abs 2 TschV (Tierarten: Hunde).

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1.

Betreuungszeiten für Hunde, die nicht rechtzeitig abgemeldet wurden (24 Stunden vor Beginn der Tagesbetreuung), werden normal verrechnet.

3.2.

Smiling Dogs behält sich vor, die Betreuung eines Hundes abzulehnen, z.B. aufgrund von aggressivem und gemeinschaftsunfähigem Verhalten.

3.3.

GPS-Tracker sind generell nicht erlaubt, es sei denn es liegt ein ernsthaftes Problem vor, welches einen Tracker sinnvoll erscheinen lässt. Zeitgleich mit dem Einsetzen des Gerätes muss wöchentlich mindestens 1x Einzelstunde Privatcoaching über Smiling Dogs absolviert werden, um an den Schwachstellen/Probleme zu arbeiten und zeitnah zu beheben.

3.4.

Der Hundebesitzer hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Smiling Dogs gelesen und akzeptiert und ist mit dem Ablauf der Betreuung einverstanden.

3.5.

Bei einmaliger Tagesbetreuung, erfolgt die Bezahlung in bar am selben Betreuungstag.

Bei regelmässiger Betreuung kann die Monatsrechnung in bar oder per Banküberweisung beglichen werden.

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